Logistik heute · 26.09.2026
Dieselentlastung, Seefrachtraten und EU Zollreform
Drei Entwicklungen, die Verlader und Transportunternehmen jetzt in Angeboten, Zeitplänen und Datenprozessen berücksichtigen sollten. Zahlen sind mit ihrem Erhebungsdatum angegeben und keine Livewerte.
Redaktionelle Einordnung vom 26.09.2026. Neue Ausgaben erscheinen nach Prüfung relevanter Entwicklungen. Ältere Ausgaben behalten ihren ursprünglichen Datenstand.
Diesel: Entlastung ab Oktober, aber kein garantierter Tankstellenpreis
Vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember 2026 soll die Energiesteuer auf Diesel um 14,04 Cent je Liter sinken. Einschließlich Umsatzsteuer entspricht das rechnerisch rund 17 Cent je Liter. Der zuletzt vom ADAC ausgewiesene bundesweite Tagesdurchschnitt lag am 22. September bei 2,428 Euro je Liter. Aus der Steueränderung lässt sich kein verbindlicher Zapfsäulenpreis ab Oktober ableiten: Einkaufspreise und die Weitergabe im Markt verändern das Ergebnis. Für laufende Transportverträge ist die vereinbarte Regel zum Dieselzuschlag entscheidend; eine Senkung am Markt mindert nicht automatisch jede Frachtrechnung um denselben Betrag.
Quelle: Bundesfinanzministerium · ADAC, Tagesmittel vom 22. September · Datenstand: 26. September 2026
Containertransport: Weltindex sinkt leicht, Routen bleiben unterschiedlich
Der World Container Index von Drewry lag am 24. September bei 4.468 US Dollar je 40 Fuß Container, ein Prozent unter der Vorwoche. Dieser globale Spotmarktindex ist kein konkretes Angebot für eine einzelne Sendung. Wer eine Einfuhr kalkuliert, sollte die eigene Route, Zuschläge, Vorlauf und Nachlauf sowie den Buchungszeitpunkt getrennt prüfen. Drewry meldete zugleich 58 angekündigte ausgefallene Abfahrten von 712 geplanten Fahrten für die Wochen 40 bis 44. Bei zeitkritischer Ware gehört daher neben dem Preis auch die tatsächlich bestätigte Abfahrt in den Vergleich.
Quelle: Drewry, World Container Index · Datenstand: 24. September 2026
EU Zollreform: Datenqualität wird für internationale Lieferketten wichtiger
Der Rat der EU hat die Reform des Zollrahmens Anfang September gebilligt. Eine neue EU Zollbehörde ist für 2027 vorgesehen. Die gemeinsame Zolldatenplattform soll 2028 zunächst für den elektronischen Handel starten und bis 2034 für alle Wirtschaftsbeteiligten verpflichtend werden. Das sind gestaffelte Schritte, keine sofortige Umstellung sämtlicher Anmeldungen. Für Versender und Spediteure lohnt es sich schon jetzt, Warennummern, Ursprung, Warenbeschreibung und beteiligte Unternehmen konsistent in ihren Systemen zu erfassen. Konkrete Pflichten hängen von der weiteren Umsetzung und dem jeweiligen Verfahren ab.
Quelle: Rat der Europäischen Union · Datenstand: 3. September 2026
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